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Der parteilose Heinz Solter, Ingenieur eines Energieversorgungsbetriebes, wird fristlos entlassen und steht vor dem Untersuchungsrichter. An einer von ihm abgenommenen Ferngasleitung gab es bei starkem Frost eine Havarie. Solter wird grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht gar Sabotage angelastet. Er weist die Schuld von sich. Der anfangs gegen ihn eingenommene Untersuchungsrichter beschließt, den Fall im Betrieb aufzurollen.